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Für eine positive Grundatmosphäre sind gewisse Rahmenbedingungen nötig.

Diese habe ich auf den folgenden Seiten beschrieben.

Elementar ist die Schweigepflicht.

Als Heilpraktikerin unterliege ich wie Ärzte und Psychotherapeuten der Schweigepflicht - über alles, was sie mir anvertrauen oder zugänglich machen. Sollte eine Versicherung klärende Fragen zu Ihrer Behandlung haben, erfolgt dies nur über eine sogenannte Schweigepflichtsentbindung und mit Ihrem Einverständnis.

Ich habe auch die Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Ihren Familienangehörigen; es sei denn, Sie entbinden mich davon, um Ihre Familie zu beraten.

Sollten Sie noch weitere ungeklärte Fragen haben, beantworte ich sie gerne in einem persönlichen Gespräch.